Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für freiberufliche Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungstechnik
(Ahmad Zarour / CBServices)
für freiberufliche Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungstechnik
(Ahmad Zarour / CBServices)
§1 Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer (Ahmad Zarour, freiberuflicher Veranstaltungstechniker) erbringt selbstständig Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungs-, Ton-, Licht- und Bildtechnik. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache und der jeweils bestätigten Einsatzvereinbarung.
Der Auftragnehmer (Ahmad Zarour, freiberuflicher Veranstaltungstechniker) erbringt selbstständig Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungs-, Ton-, Licht- und Bildtechnik. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache und der jeweils bestätigten Einsatzvereinbarung.
§2 Selbstständigkeit
Die Tätigkeit erfolgt selbstständig, eigenverantwortlich und weisungsunabhängig. Es besteht kein Arbeits-, Anstellungs- oder Ausbildungsverhältnis. Eine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers erfolgt nicht.
Die Tätigkeit erfolgt selbstständig, eigenverantwortlich und weisungsunabhängig. Es besteht kein Arbeits-, Anstellungs- oder Ausbildungsverhältnis. Eine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers erfolgt nicht.
§3 Terminabsagen durch den Auftraggeber
Wird ein bestätigter Auftrag durch den Auftraggeber storniert, gelten folgende Ausfallregelungen:
Wird ein bestätigter Auftrag durch den Auftraggeber storniert, gelten folgende Ausfallregelungen:
Bis 5 Kalendertage vor Einsatzbeginn: kostenfreie Stornierung
Ab 4 Kalendertagen bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn: 50 % des vereinbarten Tagessatzes
Ab 48 Stunden vor Einsatzbeginn: 100 % des vereinbarten Tagessatzes
Ein Ausfallhonorar entfällt, wenn ein gleichwertiger Ersatzauftrag durch den Auftraggeber vermittelt oder vom Auftragnehmer angenommen wird.
§4 Terminabsagen durch den Auftragnehmer
Im Falle einer Absage durch den Auftragnehmer (z. B. aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen) besteht kein Anspruch auf Ausfallhonorar durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, den Auftraggeber frühzeitig zu informieren und – sofern möglich – adäquaten Ersatz aus seinem Netzwerk zu organisieren oder zu vermitteln.
Im Falle einer Absage durch den Auftragnehmer (z. B. aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen) besteht kein Anspruch auf Ausfallhonorar durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, den Auftraggeber frühzeitig zu informieren und – sofern möglich – adäquaten Ersatz aus seinem Netzwerk zu organisieren oder zu vermitteln.
§5 Arbeitszeit, Überstunden und Tagessätze
Ein regulärer Einsatztag umfasst bis zu 10 Arbeitsstunden (einschließlich vereinbarter Pausen und ggf. anfallender Reisezeiten) und wird mit dem zuvor vereinbarten Tagessatz vergütet.
Ein regulärer Einsatztag umfasst bis zu 10 Arbeitsstunden (einschließlich vereinbarter Pausen und ggf. anfallender Reisezeiten) und wird mit dem zuvor vereinbarten Tagessatz vergütet.
Überstundenregelung:
Stunden 11 bis 16 werden nach gesonderter Vereinbarung entweder mit einem Überstundensatz oder mit einem 25 % Zuschlag auf den anteiligen Stundensatz des Tagessatzes berechnet.
Ab einer Gesamtdauer von 17 Stunden oder mehr pro Einsatztag kann – nach vorheriger Absprache – ein zweiter voller Tagessatz berechnet werden.
Die Abrechnung zusätzlicher Tagessätze erfolgt ausschließlich bei tatsächlicher, erheblicher Verlängerung des Einsatzes und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber.
§6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, technische Defekte außerhalb seines Einflussbereichs oder durch unvermeidbare Ausfälle entstehen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, technische Defekte außerhalb seines Einflussbereichs oder durch unvermeidbare Ausfälle entstehen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
§7 Gerichtsstand und Rechtswahl
Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.